Allgemeines für Seilbahnanlagen
›Für die Seilbahnanlagen in Südtirol gelten zurzeit folgende Vorgaben:
›Einhaltung der Mindestabstände im Wartebereich.
›Durchlüftung der Fahrzeuge durch Öffnung der Fenster.
›Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege für die Fahrgäste (FFP2 Maske) und das Personal, das mit der
Öffentlichkeit in Kontakt steht.
›Bereitstellung von Vorrichtungen zur Desinfektion der Hände im Stationsbereich an den Eingängen, an den Schaltern und beim Zugang zu den
Kabinen.
›Periodische Desinfektion der Kabinen.
› Reduzierung der Förderleistung bei Kabinen (Befüllung: 50 % mit chirurgischer Maske) ; (80 % mit FFP2 Maske)
> keine Reduzierung der Förderleistung bei
offenen Sesseln.
> Reduzierung der Förderleistung bei Sesseln mit geschlossener Haube (Befüllung:
50 % mit chrirurgischer Maske) ; (80 % mit FFP2 Maske)