Allgemeines für Seilbahnanlagen

 

›Für die Seilbahnanlagen in Südtirol gelten zurzeit folgende Vorgaben:

 

›Einhaltung der Mindestabstände im Wartebereich.

Durchlüftung der Fahrzeuge durch Öffnung der Fenster.

›Pflicht zum Tragen eines Schutzes der Atemwege für die Fahrgäste (FFP2 Maske) und das Personal, das mit der Öffentlichkeit in Kontakt steht.

›Bereitstellung von Vorrichtungen zur Desinfektion der Hände im Stationsbereich an den Eingängen, an den Schaltern und beim Zugang zu den Kabinen.

›Periodische Desinfektion der Kabinen.

 

Reduzierung der Förderleistung bei Kabinen (Befüllung: 50 % mit  chirurgischer Maske)  ; (80 % mit FFP2 Maske)

>  keine Reduzierung der Förderleistung bei offenen Sesseln.

> Reduzierung der Förderleistung bei Sesseln mit geschlossener Haube (Befüllung: 50 % mit  chrirurgischer Maske)  ; (80 % mit FFP2 Maske)